Die Bundesländer sind die größte administrative Einheiten Österreichs. Oberste Verwaltungseinheit der föderal organisierten Republik ist der Bund, danach folgen Bundesländer, Bezirke und Gemeinden. Bund, Bundesländer und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, und als solche Rechtspersonen. Alle Bundesländer haben eine eigene Landeshauptstadt.